Vollstreckung rückständiger Rundfunkgebühren
Jeder Haushalt in Deutschland muss den Rundfunkbeitrag für die Inhalte der öffentlichen-rechtlichen Fernseh- und Radiosender) bezahlen. Dieser Betrag wird einmal im Quartal durch den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in Köln eingefordert. Es fällt ein Beitrag pro Wohnung an, unabhängig von der Anzahl oder Nutzung der Geräte und der volljährigen Mitbewohner bzw. Familienmitglieder. Der Beitrag muss auch für den Zweitwohnsitz gezahlt werden.
Die Stadtkasse Langenhagen wird als zuständige Vollstreckungsbehörde vom Beitragsservice im Namen des Norddeutschen Rundfunk (NDR) beauftragt, Vollstreckungsmaßnahmen wegen nicht gezahlter Rundfunkbeiträge durchzuführen. Weitere Informationen zum Rundfunkbeitrag erhalten Sie auf der Homepage des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
Kann ich der Vollstreckung widersprechen?
Nein. Sofern die Vollstreckungsbehörde der Stadt Langenhagen mit der Vollstreckung beauftragt wurde erhalten Sie in der Regel zunächst eine Ankündigung der Zwangsvollstreckung, die nicht mit Rechtsmitteln angreifbar ist.
Eine Erledigung dieses Vollstreckungsauftrags kann nur durch Zahlung oder eine Rücknahme durch den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice im Namen des NDR erfolgen.
Gibt es Möglichkeiten von der Pflicht zur Zahlung der Rundfunkbeiträge befreit zu werden?
Wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können Sie auf Antrag beim Beitragsservice von der Gebührenpflicht befreit werden oder eine Ermäßigung erhalten.
Über die Entscheidung erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung. Den Antrag stellen Sie direkt online oder per Brief beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in 50656 Köln.
Wird für Ihre Wohnung durch einen anderen Bewohner oder eine andere Bewohnerin der Rundfunkbeitrag bereits bezahlt?
Teilen Sie dem Beitragsservice (ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice in 50656 Köln) bitte umgehend den vollständigen Namen, die Adresse sowie die Beitragsnummer des oder der Zahlenden mit.
Die Beitragsnummer ist eine 9-stellige Zahl, die Sie auf der Anmeldebestätigung, auf dem Kontoauszug oder im Verwendungszweck der Abbuchung des Beitragsservice finden.
Wenn Sie diese Daten an den Beitragsservice übermittelt haben, wird dieser den Sachverhalt prüfen und die entsprechende Korrektur auf dem Beitragskonto veranlassen. Über die Entscheidung erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung.
Sie halten den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag für ungesetzlich oder nutzen das öffentlich-rechtliche Senderangebot nicht und wollen deshalb nicht zahlen?
Keiner der genannten Gründe entbindet sich von der Beitragspflicht. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 18. Juli 2018 die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags grundsätzlich bestätigt (Urt. vom 18. Juli 2018 – 1 BvR 1675/16, 1 BvR 981/17, 1 BvR 836/17, 1 BvR 745/17).
Sie hatten die Möglichkeit, gegen den Festsetzungsbescheid des NDR in der Ihnen gesetzten Frist Widerspruch beim Beitragsservice einzulegen (Anschrift: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln). Es wird darauf hingewiesen, dass ein Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid keine aufschiebende Wirkung hätte. Die Stadtkasse müsste die Vollstreckung solange durchführen, bis der Beitragsservice eine Einstellung veranlasst.
Sie weigern sich auch im Rahmen der Vollstreckung Zahlungen zu leisten?
In diesem Fall ist die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde gesetzlich verpflichtet, Vollstreckungsmaßnahmen gegen Sie durchzuführen, die unvermeidbar auch Ihren privaten Lebensbereich betreffen. Ohne weitere Ankündigung werden wir z. B.
- bei Ihrem Arbeitsgeber den pfändbaren Anteil Ihres Arbeitseinkommens pfänden und einziehen,
- Ihr Bankkonto pfänden oder
- Ihnen gehörende bewegliche Sachen wie Ihr Kraftfahrzeug oder Unterhaltungselektronik pfänden.
Im Falle der erfolglosen Vollstreckung kann von der zuständigen Behörde oder vom NDR die Abnahme der Vermögensauskunft beantragt werden.
Wichtiger Hinweis für Ihre Zahlungen
Neben den Beitragsforderungen, die sich in der Vollstreckung befinden, bestehen in der Regel für die Folgezeit noch weitere Rückstände hinsichtlich der Rundfunkbeiträge. Um erneute Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen dringend die Aufnahme regelmäßiger Zahlungen an den Beitragsservice.