Mahnwesen
Sollten Sie die Fälligkeit einer Zahlung einmal übersehen haben, werden Sie durch eine schriftliche Mahnung von den Mitarbeitenden des Teams Stadtkasse erinnert.
In diesem Fall entstehen für Sie zusätzliche Kosten durch gesetzliche Säumniszuschläge und Mahngebühren.
Ich habe eine Mahnung erhalten. Was soll ich tun?
Prüfen Sie zunächst Folgendes:
- Haben Sie versehentlich vergessen die Forderung fristgerecht zu begleichen?
Wenn ja, zahlen Sie bitte jetzt die auf der Mahnung angegebenen Forderungen unter Angabe Ihrer individuellen Mahnungsnummer, zuzüglich der entstandenen Mahngebühren und Säumniszuschläge. - Haben Sie die korrekte Bankverbindung eines der Konten der Stadtkasse verwendet? Wenn nein, setzten Sie sich bitte mit Ihrer Hausbank in Verbindung.
- Ist das Kassenzeichen aus Ihrem Bescheid bei der Überweisung angegeben worden?
Wenn Sie festgestellt haben, dass Sie dieses nicht angegeben haben, konnte Ihre Zahlung wahrscheinlich nicht der richtigen Forderung zugeordnet werden. Setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung. Die Ansprechpartner finden Sie rechts oben in Ihrer Mahnung. - Hat sich die Mahnung eventuell mit Ihrer Überweisung überschnitten?
Sie finden das Datum, bis zu dem alle Zahlungseingänge berücksichtigt worden sind, auf Ihrer Mahnung. Bitte überprüfen Sie dieses anhand ihrer Überweisung.
Wichtiger Hinweis
Die Stadtkasse wird ausschließlich auf Vorgabe durch die einzelnen Fachabteilungen der Verwaltung tätig. Wenn Sie inhaltliche Fragen z. B. zu dem Grund und der Höhe der Forderung haben, wenden Sie sich bitte direkt an die zuständige Fachabteilung.
Ihre/n individuelle/n Ansprechpartner/in entnehmen Sie bitte Ihrem Bescheid bzw. der Mitteilung.
Was kann ich tun, um Mahnungen zukünftig zu verhindern?
Bei einmaligen Forderungen:
- Füllen Sie die Überweisung bei Ihrem nächsten Bescheid direkt aus und nutzen Sie ggf. die Möglichkeit der Vorgabe eines späteren Ausführungstermins pünktlich zur Fälligkeit.
Bei regelmäßig wiederkehrenden Forderungen:
- Erteilen Sie der Stadtkasse ein Sepa-Lastschriftmandat.
- Legen Sie einen Dauerauftrag an.
- Wenn Sie Grund-, Gewerbe- oder Hundesteuer zahlen müssen, melden Sie sich für unseren Erinnerungsservice zu den Hauptfälligkeitsterminen an.