Steuertermine - Erinnerungsservice
© Adobe Stock/tatomm Verpassen Sie keine Zahlungsfrist mehr und nutzen Sie unseren Erinnerungsservice!
Die Vorauszahlungen für die Grundsteuer A und B sowie die Gewerbesteuer werden in der Regel zu einem Viertel der Jahresbeiträge zur jeweiligen Quartalsmitte fällig:
1. Quartal | 15. Februar |
2. Quartal | 15. Mai |
3. Quartal | 15. August |
4. Quartal | 15. November |
Die Hundesteuer wird grundsätzlich in halbjährlichen Teilbeträgen am 15. Februar und 15. August fällig.
Die Beträge werden mit einem Bescheid auf Dauer festgesetzt und gelten grundsätzlich so lange fort, bis eine Änderung durch einen neuen Bescheid erfolgt.
Für Zahlungen, die nach dem genannten Fälligkeitstermin auf einem der Konten der Stadtkasse eingehen, sind die gesetzlichen Säumniszuschläge, Mahngebühren und ggf. Vollstreckungskosten zu entrichten.
Um keinen Zahlungstermin zu verpassen empfiehlt Ihnen die Abteilung Finanzen die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.
Sofern Sie diese bequeme Möglichkeit nicht nutzen möchten, können Sie sich zukünftig rechtzeitig per E-Mail an die Fälligkeitstermine erinnern lassen.
Geben Sie bei Ihrer manuellen Überweisung in jedem Fall unbedingt das auf Ihrem Steuerbescheid ausgewiesene Kassenzeichen an, damit Ihre Zahlung richtig zugeordnet werden kann und Rückfragen vermieden werden.
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