Stadtkasse
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Die Stadtkasse sorgt für die zentrale Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs der Stadt Langenhagen. Hier werden die Geldmittel verwaltet und die Kassenliquidität sichergestellt.
Wenn Sie eine Zahlung an die Stadt Langenhagen vornehmen möchten, können Sie das wie folgt tun:
1. durch Überweisung auf eines der städtischen Konten:
Konten der Stadtkasse
Sparkasse Hannover | IBAN DE20 2505 0180 0002 0001 72 | BIC SPKHDE2H |
Deutsche Bank | IBAN DE40 2507 0070 0525 4008 00 | BIC DEUTDE2HXXX |
Hannoversche Volksbank | IBAN DE73 2519 0001 0027 6200 00 | BIC VOHADE2H |
Bitte denken Sie daran bei jeder Überweisung das Kassenzeichen aus Ihrem Bescheid mit anzugeben.
2. durch Bar- und Kartenzahlung in unserer Barkasse.
Die Öffnungszeiten der Barkasse sind wie folgt:
Dienstag 9.30 - 11.30 Uhr
3. durch Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren
- Sie ersparen sich den Zeitaufwand für Einzelüberweisungen.
- Sie versäumen keinen Zahlungstermin.
- Es entstehen keine zusätzlichen Kosten durch eventuelle Mahnungen oder Säumniszuschläge; Überzahlungen werden vermieden.
- Ergeben sich Erstattungen, werden diese umgehend an Sie überwiesen.
- Eine SEPA-Basislastschrift kann innerhalb von acht Wochen nach Belastung an den Einreicher zurückgegeben werden, wenn die Abbuchung aus Ihrer Sicht zu Unrecht erfolgt ist.
- Eine SEPA-Basislastschrift kann jederzeit schriftlich geändert (z. B. wegen einer neuen Bankverbindung) oder gekündigt werden.
Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats
Bitte beachten: Auch bei der Bar- und Kartenzahlung ist es notwendig, dass das auf dem Bescheid mitgeteilte Kassenzeichen angegeben wird. Nur so kann eine genaue Zuordnung der Zahlung vorgenommen werden.
Achtung: Ist kein Zahlungsgrund oder Kassenzeichen angegeben, kann es passieren, dass die Zahlung nicht richtig zugeordnet werden kann und es zu einer Mahnung oder Vollstreckung kommt. Um dieses zu vermeiden, denken Sie bitte immer an eine möglichst genaue Angabe des Zahlungsgrundes aus ihrem Bescheid.
Haben Sie regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen wie z.B. Grundsteuer, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Kindergartengebühren o.ä., so besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am Lastschriftverfahren. Damit vermeiden Sie, dass Sie keine Zahlung mehr vergessen und sparen sich mögliche Mahn- und Säumnisgebühren.
Voraussetzung für die Teilnahme am Lastschriftverfahren ist, dass zum Fälligkeitstag eine ausreichende Deckung auf ihrem Girokonto vorhanden ist. Sollte dies nicht gewährleistet sein, entstehen Rücklastschriftgebühren, die wir Ihnen leider in Rechnung stellen müssen.
Ändert sich einmal Ihre Bankverbindung, können Sie uns dies kurz schriftlich mitteilen.
Wichtiger Hinweis:
Die Stadtkasse Langenhagen wird nach Vorgabe für die Anweisung aus den einzelnen Abteilungen der Verwaltung tätig. Haben Sie inhaltliche Fragen bspw. zu dem Grund und der Höhe einer Mahnung oder einem Vollstreckungsauftrag, so richten Sie diese bitte direkt an den Fachdienst. Die Ansprechpartner finden Sie in dem jeweiligen Ihnen zugesandten Bescheid.
ZAHLUNGEN AN DEN EIGENBETRIEB STADTENTWÄSSERUNG
1. Überweisungen an den Eigenbetrieb Stadtentwässerung der Stadt Langenhagen (SE Langenhagen) auf das Konto:
Konto des Eigenbetriebs Stadtentwässerung
Sparkasse Hannover
Kto.Nr. 0910 042837
BLZ 250 501 80
IBAN DE33 2505 0180 0910 042837
BIC SPKHDE2
Bitte denken Sie daran bei jeder Überweisung das Kassenzeichen aus Ihrem Bescheid mit anzugeben.
2. durch Barzahlung in der Barkasse der Stadtentwässerung
Die Öffnungszeiten der Barkasse SE Langenhagen sind wie folgt:
Dienstag 9.30 - 11.30 Uhr
Mahnung und Vollstreckung
Sollten Sie die Fälligkeit einer Zahlung doch einmal übersehen haben, werden Sie von der Stadtkasse durch eine schriftliche Mahnung an die Zahlung erinnert.
Prüfen Sie dabei zunächst folgendes:
- haben Sie die Zahlung versehentlich vergessen fristgerecht zu begleichen? Wenn ja, zahlen Sie bitte jetzt die auf der Mahnung angegebenen Forderungen, zuzüglich der entstandenen Mahn- und Säumnisgebühren.
- ist das Kassenzeichen richtig angegeben worden? Sollte Sie festgestellt haben, dass dort der Fehler liegt, setzten Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung. Die Ansprechpartner finden Sie rechts oben in Ihrer Mahnung
- ist die Bankverbindung richtig gewesen? Wenn nein, setzten Sie sich bitte ebenfalls mit uns in Verbindung.
- hat sich die Mahnung mit der Überweisung eventuell überschnitten? Auf der Mahnung finden Sie das Datum bis zu dem alle Zahlungseingänge berücksichtigt worden sind. Bitte überprüfen Sie dieses anhand ihrer Überweisung.
Sollten Sie aufgrund der Ihnen vorliegenden Mahnung nicht tätig werden, ist die Stadt Langenhagen gezwungen im Rahmen ihrer gesetzlichen Bestimmungen offene Geldforderungen weitestgehend eigenständig zwangsweise beizutreiben. Sie bedient sich hierzu vor allem schriftlicher Verfügungen sowie spezieller Außendienstmitarbeiter (Vollstreckungsbeamte), die den Gerichtsvollziehern vergleichbar sind. Eine vorherige Ankündigung zur Vollstreckung entfällt.
Durch die Vollstreckung fallen zusätzliche Kosten an. Um diese zu vermeiden, sollten die Forderungen der Stadt Langenhagen immer fristgerecht, spätestens aber nach einer erhaltenen Mahnung beglichen werden. Sollten einmal Zahlungsschwierigkeiten bestehen, setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Sachbearbeiter in der Stadtkasse in Verbindung.
Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung
Die Stadtkasse wird auch bei der Zwangsvollstreckung in das unbewegliche Vermögen tätig. Dazu gehören in erster Linie die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken und Immobilien.
Sollten Sie Fragen zu einer anstehenden Zwangsversteigerung in Langenhagen haben setzen Sie sich bitte mit Frau Sippel unter der Telefonnummer 0511 7307-9176 in Verbindung.
Wichtiger Hinweis:
Alle Zwangsversteigerungen werden beim jeweiligen Amtsgericht durchgeführt. Für Langenhagen ist das Amtsgericht Hannover zuständig. Auf der Internetseite www.amtsgericht-hannover.de finden Sie ebenfalls alle weiteren Informationen und Ansprechpartner.
Zusätzlich finden Sie alle anstehenden Zwangsversteigerungen in Langenhagen auch in unserem Aushangkasten im Rathaus (Bereich Zulassungsstelle).
Insolvenzangelegenheiten
Die Stadtkasse vertritt die Stadt Langenhagen bei gerichtlichen und außergerichtlichen Insolvenzverfahren. In diesem Zusammenhang führt sie den notwendigen Schriftwechsel mit dem Insolvenzverwalter, bearbeitet und erstellt Forderungsaufstellungen sowie Schuldenbereinigungspläne und meldet Forderungen zur Insolvenztabelle an.
Buß- und Zwangsgelder sind von der Insolvenz ausgenommen und müssen durch den Schuldner beglichen werden. Das Insolvenzverfahren kennt nicht die Verjährung dieser Forderungen.
Haben Sie Fragen zum Insolvenzverfahren, wenden Sie sich bitte an Frau Dahners, Telefon: 0511 7307-9175.