Aktuelle Rechtsverordnungen | Corona Verordnungen
Nach § 32 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) dürfen unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 IfSG maßgebend sind, durch Rechtsverordnung entsprechende Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten erlassen werden.
Die rechtlichen Verordnungen dazu finden Sie beim Land Niedersachsen und bei der Region Hannover.
Hier die aktuellen Vorschriften der Niedersächsichen Landesregierung (Corona-VO)
Hier die aktuellen Vorschriften in der Region Hannover (Verordnungen, Allgemeinverfügungen)
Kommunen in Niedersachsen sind gemäß § 19 II Nds. Corona-VO und § 3 I 1 Nr. 1 NGöGD nicht für infektionsschutzrechtliche Maßnahmen zuständig.