Antrag auf Absetzung von Wassermengen bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr
Auf dem Grundstück befindet sich ein anerkannter Zwischenzähler für die Ermittlung des Frischwassers, welches nicht der Schmutzkanalisation eingeleitet wird.
Es wird um Absetzung dieser Frischwassermengen bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr im Folgejahr gebeten.
Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufhinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass nur ein geeichter Wasserzähler anerkannt wird. Ein Kaltwasserzähler hat eine Eichfrist von 6 Jahren. Nach Ablauf der Eichfrist muss entweder die Nacheichung oder der Austausch durch einen neuen Kaltwasserzähler vorgenommen werden.
Dieses müssen Sie dann durch Kaufbeleg bzw. Rechnung nachweisen. Zusätzlich geben Sie bitte die neue Zählernummer und den Zählerstand an.
*) Pflichtfelder
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