Übersicht der Bestattungsmöglichkeiten auf den Friedhöfen der Stadt Langenhagen
Bei den Bestattungsmöglichkeiten auf den Friedhöfen der Stadt Langenhagen wird in erster Linie zwischen Wahlgrabstätten und Reihengrabstätten unterschieden.
Ein Wahlgrabstätte (im Volksmund auch „Familiengrab“ genannt) dient der Bestattung von einem oder mehreren Verstorbenen. Das Nutzungsrecht wird zunächst für 20 Jahre verliehen und kann beliebig verlängert werden. Die Nutzungsberechtigten können innerhalb der bestehenden Grabfelder die Lage der Grabstätte auswählen.
Eine Reihengrabstätte dient der Bestattung eines Verstorbenen. Eine zweite Bestattung innerhalb dieser Grabstätte ist nicht möglich. Das Verfügungsrecht wird für 20 Jahre verliehen und kann danach nicht verlängert werden. Die Lage der Grabstätte bestimmt die Friedhofsverwaltung.
Folgende Bestattungsmöglichkeiten werden derzeit angeboten:
Bezeichnung der Grabart | Die Bestattung in dieser Grabart ist möglich auf dem Friedhof: | ||||
Beisetzungsart | Grenzheide | Godshorn | Imhoffstraße | Kaltenweide | |
Wahlgrabstätte mit besonderen Gestaltungsvorschriften | Sarg | x | - | - | - |
Wahlgrabstätte mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften | Sarg | x | x | vorhandene | x |
Wahlgrabstätte mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften | Tuchbestattung | x | - | - | - |
Reihengrabstätte | Sarg | x | x | - | x |
Rasenreihengrabstätte | Sarg | x | x | - | x |
Urnenwahlgrabstätte mit besonderen Gestaltungsvorschriften | Urne | x | - | - | - |
Urnenwahlgrabstätte mit allgemeinen Gestaltungsvorschriften | Urne | x | x | vorhandene | x |
Urnenreihengrabstätte | Urne | x | x | - | x |
Urnenrasenreihengrabstätte | Urne | x | x | - | x |
Anonyme Grabstätten in der Urnengemeinschaftsanlage | Urne | x | - | - | - |
Neben den obigen Grabarten besteht ein Tot- und Fehlgeburtenfeld auf dem Friedhof Imhoffstraße.
Diese Übersicht dient lediglich einer ersten Orientierung. Grundlage für alle Tätigkeiten/Entscheidungen/Gebühren der Stadt Langenhagen ist die gültige Friedhofssatzung der Stadt Langenhagen sowie die gültige Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Langenhagen. Im Zweifelsfall oder aber bei Fragen rufen Sie uns gerne an.
Hier finden Sie eine Beschreibung der verschiedenen Grabarten
Jede Grabstätte hat ihre Besonderheiten bezüglich der Gestaltung - insbesondere bei der Größe der Grabstätte, Bepflanzung und der Wahl des Grabsteins - die durch die Regelungen der Friedhofssatzung vorgegeben sind. Eine detaillierte Darstellung wäre an dieser Stelle zu umfangreich. Bitte kontaktieren Sie uns im konkreten Fall und vereinbaren Sie ein persönliches Gespräch.
Hier finden Sie eine Übersicht und Beschreibung der städtischen Friedhöfe