Steuern
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- Grundsteuerreform in Niedersachsen 2022 -
Auf der Website des Landesamts für Steuern Niedersachsen finden Sie stets aktuelle Informationen sowie angepasste beziehungsweise erweiterte FAQ's zur Grundsteuerreform in Niedersachsen 2022.
Steuern in der Stadt Langenhagen
Gewerbesteuer
Die Stadt Langenhagen erhebt für Gewerbebetriebe nach dem Gewerbesteuergesetz die Gewerbesteuer als Gemeindesteuer. Der Steuerbetrag wird auf Grund des vom Betriebsfinanzamt ermittelten Messbetrags mit dem Hebesatz (Prozentsatz) der Stadt Langenhagen errechnet.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt nach § 5 der Haushaltssatzung (Haushaltsplan) 450 %.
Rechtliche Grundlagen
- Gewerbesteuergesetz
- Abgabenordnung
Grundsteuer
In Langenhagen erhebt die Stadt für die Grundstücke die Grundsteuer nach dem Grundsteuergesetz. Sie errechnet sich aus dem vom Finanzamt Hannover-Land II festgesetzten Grundsteuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz (Prozentsatz) der Stadt Langenhagen.
Der Hebesatz nach § 5 der Haushaltssatzung (Haushaltsplan) beträgt ab 01.01.2020:
- für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke) 430 %
- für die Grundsteuer B (gewerblich genutzte und Wohnungsgrundstücke) 480 %
Rechtliche Grundlagen
- Grundsteuergesetz
- Abgabenordnung
Grundsteuerreform in Niedersachsen
Unter diesem Link finden Sie stets aktuelle Informationen sowie angepasste beziehungsweise erweiterte FAQ's zur Grundsteuerreform in Niedersachsen.
Hundesteuer
Jeder in Langenhagen gehaltene Hund ist innerhalb von 14 Tagen zur Hundesteuer anzumelden. Die Steuerpflicht beginnt mit dem 1. Monat nach dem der Hund 3 Monate alt geworden ist.
Die Hundesteuer beträgt:
- für den ersten Hund 90,00 € pro Jahr
- für den zweiten Hund 120,00 € pro Jahr
- für jeden weiteren Hund 160,00 € pro Jahr
- für gefährliche Hunde jeweils 613,80 € pro Jahr
Die Abmeldung von der Steuer bei Wegzug, Abgabe und Ableben des Hundes ist innerhalb von 14 Tagen vorzunehmen.
Ersatz für eine verlorene Hundesteuermarke erhalten Sie in unserem Bürgerbüro zum Preis von 2,50 €. Kostenfreien Ersatz gibt es dort für Hundemarken, die nicht mehr lesbar sind.
Weitere Informationen, auch zu Steuerermäßigungen, finden Sie in der Hundesteuersatzung.
Vergnügungssteuer
Vergnügungssteuer wird durch die Stadt Langenhagen in folgendem Zusammenhang erhoben:
- für im Stadtgebiet veranstaltete Vergnügungen gewerblicher Art und
- für das Benutzen von Spiel- und Geschicklichkeitsapparaten und-automaten.
Welche Gebühren fallen an?
Für jede Veranstaltung wird die Vergnügungssteuer gesondert berechnet.
Der Steuersätze können sich je nach Ort unterscheiden, da sie in der Satzung der Gemeinde/ Stadt festgelegt werden.
Rechtliche Grundlagen:
- Vergnügungssteuersatzung 22.01A
- Spielgerätesteuersatzung 22.01B
- Abgabenordnung