Sanierungsgebiet Wiesenau
Stadt Langenhagen wurde im Jahre 2015 in das Städtebauförderungsprogramm des Landes Niedersachsen aufgenommen. Mit der Aufnahme des Sanierungsgebietes in das Förderungsprogramm werden bestimmte öffentliche und private Maßnahmen durch Bundes- und Landesmittel in der Programmkomponente "Sozialer Zusammenhalt" (ehemals „Soziale Stadt“) bezuschusst.
Die hierfür erforderliche Festlegung eines förmlichen Sanierungsgebiets ist durch Beschluss des Rates der Stadt Langenhagen am 16.11.2015 erfolgt.
Ziel der Stadterneuerung ist hier die möglichst behutsame Behebung städtebaulicher und sozialer Missstände sowie die städtebauliche Weiterentwicklung unter Wahrung der gewachsenen und das Ortsbild prägenden Strukturen. Um diese Ziele zu erreichen sind Maßnahmen zur Stabilisierung der Sozialstruktur, Aufwertung der Quartiersmitte, Aufwertung des öffentlichen Raumes, die Verbesserung des wohnungsnahen Freiraumangebotes, die Reduzierung der Verkehrsemissionen und eine Verbesserung der Angebote für alle Bevölkerungsgruppen vorgesehen.
Bei der Umsetzung geben wir Ihnen gern Gelegenheit, uns Ihre Anregungen und Wünsche mitzuteilen. Es ist uns sehr wichtig, die Bürgerinnen und Bürger über das Sanierungsverfahren laufend zu informieren und dass Sie die Siedlungsentwicklung der Gemeinde begleiten. An dieser zukünftigen Entwicklung können Sie gerade jetzt direkt mitwirken.
Aktueller Termin des Sanierungsbeirates
Donnerstag, 04.11.2021 - 18.00 Uhr
Sanierungsbeirat Wiesenau – Sozialer Zusammenhalt (ehem. Soziale Stadt)
Sitzungsort: Ratssaal, Marktplatz 1, 30853 Langenhagen
Hinweis: Aufgrund der geltenden Corona-Auflagen ist die Teilnehmeranzahl im Ratssaal begrenzt. Aus diesem Grund ist eine An- bzw. eine Abmeldung der Teilnehmer unter der Telefonnummer 0511 7307-9424 erforderlich, damit ggf. interessierte Gäste an der Sitzung teilnmehmen können.
Die aktuelle Tagesordnung ist ca. zwei Wochen vor der Sitzung des Sanierungsbeirates im Sitzungskalender einsehbar.
Das Wichtigste ist: Wir wollen mit Ihnen zusammenarbeiten!
Stadtsanierung kann nur erfolgreich sein, wenn alle Beteiligten vertrauensvoll zusammenarbeiten.
Deshalb ist im § 137 des Baugesetzbuches geregelt, dass die Sanierung mit allen Betroffenen möglichst frühzeitig erörtert werden soll und die Betroffenen im Rahmen des Möglichen beraten werden.
Wir freuen uns auf Ihre Anregungen.
Eintrag im Grundbuch und Informationen des Grundbuchamts
Mit dem Betreff "Unterrichtung der Anlieger durch das Grundbuchamt" ist bei der Stadtverwaltung Langenhagen am 21. September 2016 ein Schreiben eingegangen, in dem das Grundbuchamt unter anderem über den Stand des Bearbeitungsverfahrens informiert.
Sollten Sie Fragen zu diesem Themenkomplex haben, wenden Sie sich bitte direkt an das Grundbuchamt. Die Kontaktdaten finden Sie im Schreiben.