Privates Nachbarrecht
Eine Baumaßnahme wirkt sich gezwungenermaßen auch auf die nähere Umgebung des Baugrundstückes, also auch auf Nachbargrundstücke, aus. Aus diesem Grund enthält die Niedersächsischen Bauordnung zahlreiche Vorschriften, die dem Schutz des Nachbarn dienen. Hierzu zählen zum Beispiel die von baulichen Anlagen einzuhaltenden Grenzabstände.
Daneben gibt es zahlreiche weitere Regelungen, die dem Nachbarn eine besondere Rechtsposition im Baugenehmigungsverfahren geben. So können Nachbarn in bestimmten Fällen Einsicht in die Bauakte nehmen. Wenn sich die Nachbarn mit einer Baumaßnahme, durch die sie sich in Ihren Rechten beeinträchtigt sehen, nicht einverstanden erklären, können sie sogar Widerspruch gegen die Baugenehmigung einlegen, mit der Folge, dass die Genehmigung nochmals auf ihre Übereinstimmung mit dem öffentlichen Baurecht geprüft wird.
Neben dem öffentlichen Baurecht gilt es im nachbarschaftlichen Zusammenleben jedoch auch privatrechtliche Regelungen zu beachten, die den Aufgabenbereich der Bauaufsichtsbehörden nicht berühren. Diese sind in Niedersachsen durch das Niedersächsische Nachbarrechtsgesetz geregelt. Das Nachbarrechtsgesetz legt beispielsweise fest, welchen Mindestabstand ein Baum zur Nachbargrenze einhalten muss oder regelt, welcher Nachbar die "Einfriedung", also den Zaun zu errichten hat.
Das Land Niedersachsen hat zum Nachbarrechtsgesetz eine informative Broschüre herausgegeben, die Sie hier herunterladen können.
Broschüre «Tipps für Nachbarn« (Stand: 2018)
Dokumente
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Nachbarschaftstipps (1 MB) |