Ortsrecht / Satzungen der Stadt Langenhagen
© AdobeStock/schemev Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gewährt den Gemeinden das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.
Hierzu zählen Satzungen, ordnungsbehördliche Verordnungen, Benutzungs- und Entgeltordnungen sowie die vom Rat der Langenhagen beschlossenen Verfahrensregelungen. Bebauungspläne und ähnliche Satzungen werden jedoch nicht in diese Sammlung aufgenommen.
Im Ortsrecht der Stadt Langenhagen stellen wir Ihnen alle in Frage kommenden Texte bereit - entweder zur Online-Recherche oder zum Download.
Ortsrecht der Stadt Langenhagen
Es handelt sich bei der Ortsrechtssammlung um zusätzliche Informationen. Die Veröffentlichung an dieser Stelle ist nicht mit der amtlichen Bekanntmachung gleich zu setzen.
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