Notwendigkeit der Sanierungsmaßnahmen im Gebiet Kernstadt Nord | Walsroder Straße
Die funktionale, städtebauliche und substantielle Bewertung des Untersuchungsgebiets
„Kernstadt Nord | Walsroder Straße“ der Stadt Langenhagen macht deutlich, dass erhebliche städtebauliche Missstände vorliegen.
Der Bereich der nördlichen Walsroder Straße wird seiner Versorgungsfunktion, die ihm nach seiner Lage und Geschichte zukommt, nicht ausreichend gerecht. Das Einzelhandelsangebot ist unvollständig, zahlreiche Läden stehen leer. Im Norden der Walsroder Straße fehlt ein Nahversorger zur wohnungsnahen Versorgung der umgebenden Bevölkerung mit Magnetfunktion für den umgebenden Geschäftsbesatz. Der Geschäftsbesatz an der Walsroder Straße verfügt wegen zahlreicher Leerstände und seiner Länge nicht über eine ausreichende Dichte und Attraktivität.
Die Attraktivität des Geschäftsbereichs, der zugleich ein Wohnstandort ist, ist durch die hohe Verkehrsbelastung, die nicht gesenkt werden kann, die mangelhafte Aufenthaltsqualität und die Störungen des Stadtbilds erheblich beeinträchtigt.
Das Parkplatzangebot im Bereich des Bahnhofs ist nicht ausreichend und wird durch Fehlnutzungen durch Flughafenbenutzer zusätzlich verringert.
Der Gewerbepark Dr. Ungruh soll zu einem zentrumsnahen Standort für Gewerbebetriebe, die die Angebote des nahen Stadtzentrums ergänzen, entwickelt werden. Hierzu ist die Erschließung und die Gebäudeanordnung den zeitgemäßen und zukunftsfähigen Anforderungen anzupassen.
Die Wohnnutzung im Untersuchungsgebiet ist durch den hohen Modernisierungsbedarf der Gebäude sowie wegen der nicht zeitgemäßen Ausstattung und Grundrissgestaltung zahlreicher Wohnungen insbesondere der 60-er Jahre beeinträchtigt. Die Wohnbedingungen insbesondere an der Walsroder Straße werden durch Mängel in der Wohnumfeld-Qualität auf Grund der hohen Verkehrsbelastung und der geringen Aufenthaltsqualität der Straßenräume belastet.
Für die öffentlichen Einrichtungen im Untersuchungsgebiet, insbesondere für die Hermann-Löns-Schule, besteht ein hoher Modernisierungs- und Erweiterungsbedarf.
Für Erholung und Freizeit stehen im Untersuchungsgebiet keine Flächen zur Verfügung. Hier ist ein Ausgleich z.B. durch den Stadtpark in den angrenzenden Stadtgebieten zu erweitern.
Die Geschlossenheit des Stadtgrundrisses ist wegen einzelner fehlender Raumabschlüsse gestört, es bestehen unattraktive Einblicke in rückwärtige Bereiche. Die Möglichkeiten, die Gebäudeabstände für Baumpflanzungen zu nutzen, werden nicht wahrgenommen.
Die Freiflächen am Bahnhof sind ungestaltet, hier fehlen geordnete Möglichkeiten zum Abstellen von Fahrrädern und Kraftfahrzeugen, die Gestaltung des Bahnhofplatzes ist mangelhaft und bietet keinen Anreiz zum Verweilen. Eine Neugestaltung wird insbesondere wegen der angestrebten Wiedernutzung des Empfangsgebäudes des Bahnhofs notwendig.
Eine weitere Störung des Stadtbilds stellen die Häufung stadtbildstörender Werbeanlagen, Veränderungen der Erdgeschosszonen für Geschäfte und die mangelhafte Begrünung und Freiflächengestaltung des Geschäftsbereichs dar.
Somit liegen im Hinblick auf die übergeordneten städtebaulichen Zielsetzungen
- den Untersuchungsbereich als Versorgungs- und Wohnstandort entsprechend seiner Lage und Geschichte zu erhalten und aufzuwerten,
- die verkehrlichen, baulichen, sozialen und gestalterischen Verhältnisse zu verbessern und die Wohn- und Arbeitsbedingungen zeitgemäßen Anforderungen anzupassen,
Sanierungsmissstände gemäß § 136 Abs. 2 und 3 BauGB vor, die aufgrund der Komplexität der zu lösenden Aufgaben und der Eigentümerstruktur eine Sanierungsmaßnahme nach den Bestimmungen des besonderen Städtebaurechts des BauGB mit einer einheitlichen Vorbereitung und zügigen Durchführung erfordern. Die Durchführung einer Sanierungsmaßnahme liegt im öffentlichen Interesse, da sowohl die Möglichkeiten der Stadt wie auch der Nutzungsberechtigten im Gebiet wegen des Umfangs der Missstände allein nicht ausreichend sind, um die städtebaulichen Missstände in absehbarer Zeit zu beheben.