Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen | Stadt Langenhagen
In einer Videoschaltkonferenz haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 05.01.2021 beschlossen, dass die Kindertagesstätten vorerst für die Zeit ab dem 11. Januar 2021 bis zum 31.01.2021 in das sogenannte Szenario C wechseln. Dies bedeutet, dass die Kitas grundsätzlich geschlossen sind und stattdessen eine Notbetreuung angeboten wird. Die Notbetreuung soll – wie bereits im Frühjahr 2020 – unter Berücksichtigung der vorhandenen Kapazitäten auf das notwendige und epidemiologisch vertretbare Maß begrenzt werden und bis zu ca. 50 Prozent der bisherigen Gruppengröße ermöglichen.
Nach der neuen Corona-Verordnung, die zum 11.01.2021 in Kraft tritt, sollen in der Notbetreuung in kleinen Gruppen nur Kinder aufgenommen werden, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse tätig ist, bei denen ein Unterstützungsbedarf, insbesondere ein Sprachförderbedarf, besteht oder die zum kommenden Schuljahr schulpflichtig nach § 64 Abs. 1 Satz 1 NSchG werden.
Einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichen Interesse können folgende Bereiche zugerechnet werden:
- Energieversorgung (z.B. Strom-, Gas-, Kraftstoffversorgung (Infrastruktur kein Vertrieb o. ä.)
- Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung, öffentliche Abwasserbeseitigung)
- Polizei, Justizvollzug, Ordnungsbereich, Bundeswehr
- Rettungsdienst/Berufsfeuerwehr
- Gesundheitswesen (Ärztin/Arzt, Pflege, Hebamme/Entbindungspflege)
- Soziale Leistungen (Seniorenbegleitung, Sozialdienste)
- Regionale Lebensmittelproduktion/-verkauf
- Ernährung und Hygiene (Produktion, Groß-und Einzelhandel)
- Arbeit im Finanzwesen (Bargeldversorgung, Zahlungsverkehr, Sozialtransfers)
- Erzieherischer Bereich, sofern in der Notbetreuungsorganisation möglich
- Arbeit im Bereich IT und Telekommunikation (kein Verkauf/Vertrieb insb. Einrichtung zur Entstörung und Aufrechterhaltung der Netze)
- Transport und Verkehr (Logistik für die kritische Infrastruktur, ÖPNV)
- Entsorgung (Müllabfuhr)
- sowie Medien für Risiko- und Krisenkommunikation
- selbständige Tätigkeit (erheblicher Verdienstausfall, drohende Insolvenz)
Dabei gilt wie für alle anderen relevanten Berufsgruppen auch, dass sehr genau auf die dringende Notwendigkeit zu achten ist. Es sind vor Inanspruchnahme der Notbetreuung alle anderen Möglichkeiten einer Betreuung voll auszuschöpfen.
Anmeldeformular für die Notbetreuung
Formular für die Arbeitgeberbestätigung
Diese Neuregelungen werden im Verlaufe der kommenden Woche sukzessive vor Ort in den Kitas umgesetzt werden. Nach wie vor bleiben aber der Gesundheitsschutz und die Reduzierung der Infektionszahlen das oberste Ziel der Einrichtungsschließungen.