Landtagswahl 2017
Wahl zum Niedersächsischen Landtag am 15. Oktober 2017
Als gewählte Vertretung des Volkes ist der Landtag das oberste Verfassungsorgan des Landes Niedersachsen. Er verabschiedet Landesgesetze, beschließt den Landeshaushalt und wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten. Außerdem wirkt der Landtag an der Regierungsbildung mit und kontrolliert die Landesregierung. Alle fünf Jahre werden die Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages (bis 1994 alle vier Jahre) gewählt.
Am 15. Oktober 2017 fand in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr die Landtagswahl in Niedersachsen statt. Dieser Termin wurde von der Niedersächsischen Landesregierung am 21.08.2017 bestimmt. Der ursprünglich festgelegte Termin 14.01.2018 wurde aufgehoben. In den letzten Wochen sind die grün-gelben Wahlbenachrichtungskarten an die Wählerinnen und Wähler versandt worden. Wer keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, sollte sich unter der 0511-7307-9494 bzw. -9228 melden und kann dort die Wahlberechtigung, die Adresse des Wahllokals und vieles mehr erfragen.
Die Bestimmung des Wahltermins 15.10.2017 für die Wahl zum 18. Niedersächsischen Landtag beruht auf Artikel 9 Abs. 2, 2. Alternative der Niedersächsischen Verfassung. Da der Niedersächsische Landtag am 21.08.2017 seine Auflösung beschlossen hat, ist binnen zwei Monaten die Landtagswahl durchzuführen.
Bei der Wahl des Niedersächsischen Landtages gelten die gleichen Grundsätze, wie sie bei der Bundestagswahl gelten. Also auch hier zwei Stimmen, Erst- und Zweitstimmen, Fünfprozenthürde. Wer in einem Wahlkreis gewählt ist, behält aber seinen Sitz auch dann, wenn seine Partei weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhält. Der Landtag besteht (ohne eventuelle Überhang- und Ausgleichsmandate) aus 135 Abgeordneten (ab 2008, bis dahin waren es 155). 87 davon werden direkt in den Landtagswahlkreisen Niedersachsens gewählt. Die übrigen Sitze werden den Parteien entsprechend ihrem Zweitstimmenanteil nach dem d´Hondtschen Verfahren zugeteilt.