Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufhinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
Hinweis: Steuerbefreiungs- und Ermäßigungsgründe sind der Hundesteuersatzung der Stadt Langenhagen zu entnehmen. Anträge auf Befreiung oder Ermäßigung sind gesondert zu stellen und entsprechend zu begründen (Hundesteuersatzung der Stadt Langenhagen). Geeignete Nachweise sind dem Antrag beizufügen.
Hinweis: Für alle Hundehalter/innen besteht die Pflicht zum Nachweis der Sachkunde sowie die Verpflichtung zur Anmeldung des Hundes im Hunderegister Niedersachsen (Hinweise zum Sachkundenachweis und Hunderegister)
*) Pflichtfelder
Angaben zur Barrierefreiheit:barrierefreiAufzug vorhanden: ja
Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag 8:00 – 18:00 UhrFreitag von 08:00 – 16:00 UhrBesuche nur nach telefonischer Vereinbarung oder Absprache per E-Mail