Beantragung einer Grenzmarkierung (Zickzack-Linie)
Als Grundstückseigentümer/in können Sie bei der Stadt Langenhagen die Anordnung einer Grenzmarkierung "Zickzack-Linie" (Verkehrszeichen 299 der Straßenverkehrsordnung) für ihre Grundstückseinfahrt beantragen.
Voraussetzung für die Markierung ist, dass ein entsprechender Bedarf besteht. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn Bereiche mit abgesenktem Bordstein oder Einfahrten regelmäßig zugeparkt werden.
Kosten und Gebühren
- Für die Beantragung berechnet die Stadt Langenhagen eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 39,00€.
- Zusätzlich sind die Kosten für die Erstmarkierung und künftige Nachmarkierungen zu tragen.
Ablauf des Verfahrens
- Als Haus- und Grundstückseigentümer/in stellen Sie einen Antrag über unser Service-Portal. Bitte achten Sie bei der Antragstellung auf die Vollständigkeit der erforderlichen Unterlagen.
- Die zuständige Straßenverkehrsbehörde prüft die Erfordernis der Anordnung und meldet das Ergebnis an die zuständige Straßenbaubehörde.
- Diese erstellt einen Bescheid für die Genehmigung oder Ablehnung Ihres Antrags.
- Sie können nach Erhalt eines positiven Bescheids ein Unternehmen beauftragen, dass die Arbeiten unter Einhaltung der im Bescheid genannten Vorgaben bzw. Normen umsetzt. Bei einer Einfahrt von 6 Metern Länge können inkl. Halteverbotszone, An-/Abfahrt und Durchführung der Markierung ca. 100€ pro Meter gerechnet werden (Angabe ohne Gewähr!).
- Nach Durchführung der Markierungsarbeiten informieren Sie uns über die im Bescheid genannte E-Mail Adresse über die Durchführung der Arbeiten (bitte Rechnungskopie des Fachbetriebs beifügen).
- Ggf. findet nach Durchführung der Arbeiten eine Außenprüfung statt, um die ordnungsgemäße Durchführung zu dokumentieren.
Wichtige Hinweise
- Bitte beachten Sie, dass der Online-Service derzeit nur für die Markierung von Grundstückseinfahrten zur Verfügung steht.
- Die Verwaltungskostenpauschale wird auch bei einer Ablehnung des Antrags in Rechnung gestellt.
- Sollten die Markierungsarbeiten nicht unter Einhaltung der Vorgaben vorgenommen werden, behalten wir uns die Anordnung einer kostenpflichtigen Demarkierung und Neumarkierung vor.
- Die Markierung muss von Ihnen so instandgehalten werden, dass sie jederzeit gut sichtbar ist. Notwendige Erneuerungen können von einer Fachfirma, die Sie beauftragen, vorgenommen werden. Die Kosten werden von Ihnen getragen.