Baurechtliche Eingriffsregelung und Kompensationsflächen
Mit der Eingriffsregelung sollen negative Auswirkungen von Eingriffen auf Natur und Landschaft (Beeinträchtigungen) verhindert und minimiert werden. Darüber hinaus sind nicht vermeidbare Eingriffe durch Kompensationsmaßnahmen auszugleichen.
Die Stadt Langenhagen ist für die baurechtliche Eingriffsregelung zuständig, die im Innenbereich nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB, §§1a und 35) durchzuführen ist. Im Detail gilt dies für die Aufstellung bzw. Änderung von Bauleitplänen (d.h. Flächennutzungsplänen und Bebauungsplänen), bei Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans sowie bei Vorhaben im unbeplanten Innenbereich. Die baurechtliche Eingriffsregelung unterscheidet sich damit von der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, die im Außenbereich gilt und nach dem Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) durchzuführen ist.
In der Bauleitplanung ist die Eingriffsregelung wichtiger Bestandteil der Gesamtabwägung in der Weise, dass Eingriff und Kompensation in ein Gesamtkonzept integriert werden. Die Eingriffsregelung wird in Langenhagen nach der Arbeitshilfe zur Ermittlung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Bauleitplanung durchgeführt (Niedersächsischer Städtetag 2006) und findet sich in der Begründung des jeweiligen Plans.
Die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen werden im jeweiligen Bauleitplan verbindlich festgesetzt und können auch außerhalb des Plangebietes liegen.