Baumschutz
In Langenhagen sind bestimmte Baumarten ab einem Stammumfang von 130 Zentimeter unter Schutz gestellt. Die Allgemeinverfügung zur einstweiligen Sicherstellung von Bäumen im Gebiet der Stadt Langenhagen ist am 23.01.2021 in Kraft getreten.
Die geschützten Baumarten sind
- Stieleiche, Traubeneiche,
- Winterlinde, Sommerlinde,
- Bergulme, Flatterulme,
- Rotbuche,
- Hainbuche und
- Kastanie.
Neben der Fällung eines solchen Baumes sind auch andere den Baum schädigende Maßnahmen verboten. Hierzu zählen zum Beispiel die Kappung der Krone, das Anbringen von Gegenständen, die Beschädigung der Wurzeln, Lagerung von Gegenständen und Bautätigkeit im Wurzelbereich oder das Ausbringen von pflanzenschädlichen Stoffen.
Die Allgemeinverfügung finden Sie hier.
Ausnahmen muss der Baumeigentümer oder Nutzungsberechtigte schriftlich bei der Abteilung 67 Stadtgrün und Friedhöfe beantragen. Bitte verwenden Sie dafür den unten angeführten Online-Service „Antrag auf Befreiung von der Unterschutzstellung von Bäumen“. Oder nutzen Sie das Formular zum Download und senden Sie es vollständig ausgefüllt und unterschrieben per Post, per Fax oder per E-Mail an eine der im Formular stehenden Adressen.
Es fallen Gebühren gemäß der jeweils gültigen Verwaltungskostensatzung an.
Rückfragen bitte an stadtgruen@langenhagen.de oder telefonisch bei Frau Grundmann (Kernbereich Langenhagen) unter 0511 / 7307 9478 oder bei Frau Koch (Ortsteile Engelbostel, Godshorn, Kaltenweide, Krähenwinkel, Schulenburg) unter 0511 / 7307 9472 .
Fällt Ihr Baum nicht unter diese Bestimmungen, Sie möchten ihn dennoch erhalten, fachgerecht pflegen oder Sie haben Fragen zum Baumschutz während einer Baumaßnahme auf Ihrem Grundstück? Dann wenden Sie sich bitte an einen Fachbetrieb für Baumpflege. Der richtige Umgang mit Ihrem Baum ist eine Investition in die Zukunft. Bäume sind Schattenspender im heißen Sommer, werten die Umgebung optisch auf, sind gut fürs Klima und Lebensraum für Vögel und viele andere Tierarten.