Bauen in Langenhagen
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Ob Sie einen Neubau planen, Ihr altes Haus sanieren wollen oder beabsichtigen, ein Gebäude um- beziehungsweise auszubauen - die Informationen auf den hier folgenden Seiten können Ihnen hierbei als Leitfaden für Antragstellung und Genehmigungsverfahren dienen.
Hinweis zur geänderten Niedersächsischen Bauordnung – hier: elektronische Kommunikation
Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 1. Januar 2022 die Niedersächsische Bauordnung (NBauO) dahingehend geändert, dass alle Verfahren nach § 3 a Abs. 1 Satz 1 NBauO über elektronische Kommunikationswege zu erfolgen haben. In Anerkennung der hierfür notwendigen technischen Umstellungsmaßnahmen hat der Gesetzgeber gleichwohl den Unteren Bauaufsichtsbehörden eine Frist bis zur vollständigen Umsetzung bis zum 01.01.2024 eingeräumt.
Bei der Stadt Langenhagen bereiten wir diese Umstellung derzeit vor. Wir bitten deshalb darum, alle Anträge, Anzeigen, Mitteilungen und beizufügende Bauvorlagen bis zum 1. Januar 2024 weiterhin zweifach in Papierform an die Stadtverwaltung zu übermitteln.
Auf postalischen Weg: Stadt Langenhagen, Bauverwaltung, Marktplatz 1, 30835 Langenhagen
Persönlich: per Einwurf in den Briefkasten der Stadtverwaltung im Erdgeschoss des Rathauses Langenhagen, Marktplatz 1 in 30835 Langenhagen oder persönlich nach Terminvereinbarung direkt bei der Bauverwaltung.