Kommunaler Ordnungsdienst
Der „Kommunale Ordnungsdienst“ wurde im Oktober 2017 eingeführt, ursprünglich mit zwei Stellen, inzwischen sind es vier Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
Hauptaufgabe ist die Kontrolle und Aufrechterhaltung der allgemeinen Sicherheit und Ordnung im gesamten Stadtgebiet.
Hierzu zählt die Überwachung der „Verordnung über die Aufrechterhaltung der allgemeinen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Langenhagen (OVL)“. Verstöße, die in diesem Zusammenhang geahndet werden, sind beispielsweise Grillen außerhalb der Grillflächen, Missachtung der Anleinpflicht für Hunde in Naherholungsgebieten oder Ruhestörungen.
Zusätzliche Aufgaben des KOD:
- Jugendschutzkontrollen im öffentlichen Raum sowie in Gaststätten
- Kontrollen illegaler Müllablagerungen sowie Ermittlung der Verursacher und Einleitung von Bußgeldverfahren
- Ermittlungen zur Sachverhaltsfeststellung bei Gewerberechtlichen Angelegenheiten
- Unterstützung des Verkehrsaußendienstes bei der Überwachung des ruhenden Verkehrs
- Seuchenprävention im Rahmen des Zuständigkeitsbereiches des städtischen Ordnungsdienstes
Im Rahmen dieser Tätigkeiten werden Kontrollgänge und Fahrten (Streifen) im gesamten öffentlichen Raum durchgeführt (Parkanlagen, Seen, Wälder, Fußgängerzonen, der Marktplatz, der öffentliche Verkehrsraum, Feldwege usw.). Diese finden, im Rahmen der personellen Möglichkeiten, im Schichtsystem und zu verschiedenen Uhrzeiten statt, auch bis in die späten Abendstunden. Grundsätzlich führt der KOD die Kontrollen in Zweierteams durch, hierbei werden Ordnungswidrigkeitsanzeigen gefertigt und Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sowie zur Beendigung von Ordnungswidrigkeiten eingeleitet.