Aufforderung: Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Das Wahlgebiet der Stadt Langenhagen wird zu den diesjährigen Kommunalwahlen in 35 Wahlbezirke und 7 Briefwahlbezirke eingeteilt. Für diese Wahlbezirke müssen Wahlvorsteherinnen, Wahlvorsteher, Schriftführerinnen, Schriftführer, Beisitzerinnen und Beisitzer berufen werden.
Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) in der derzeit geltenden Fassung werden die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen hiermit aufgefordert, für jeden Wahlbezirk Wahlberechtigte vorzuschlagen, die als ehrenamtlich Tätige in die Wahlvorstände berufen werden können.
Die Vorschläge sind bis zum 30.04.2021 bei der
Stadt Langenhagen |
Abteilung Recht und Vergabe/Wahlamt |
Marktplatz 1 |
30853 Langenhagen |
Email: wahlamt@langenhagen.de |
schriftlich ein zu reichen.
Daneben können sich Wahlberechtigte, die sich freiwillig als Wahlhelferin oder Wahlhelfer zur Verfügung stellen möchten, ab sofort unter der o. g. Adresse oder unter der Telefonnummer 0511/7307-9228 melden.
Die Mitglieder der Wahl- und Briefwahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus. Zur Übernahme des Ehrenamtes ist jede wahlberechtigte Person des Wahlgebietes verpflichtet. Das Ehrenamt darf gemäß § 13 Abs. 3 NKWG nur aus wichtigem Grund abgelehnt werden. Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können ein Wahlehrenamt nicht innehaben (§ 13 Abs. 2 NKWG).
Langenhagen, 23.01.2021
STADT LANGENHAGEN
Der Gemeindewahlleiter
Hettwer