In Langenhagen sind bestimmte Baumarten ab einem Stammumfang von 130 Zentimetern ab sofort unter Schutz gestellt. Mit der am 23. Januar 2021 bekanntgemachten „Allgemeinverfügung zur einstweiligen Sicherstellung von Bäumen im Gebiet der Stadt Langenhagen“ setzt die Verwaltung einen Auftrag seitens der Politik um. Eine Mehrheit im Rat der Stadt Langenhagen hatte im November vergangenen Jahres beschlossen, die Verwaltung mit dem kurzfristigen Erlass einer einstweiligen Unterschutzstellung bestimmter Baumarten zu beauftragen.
Mit Bekanntmachung der „Allgemeinverfügung zur einstweiligen Unterschutzstellung von Bäumen im Gebiet der Stadt Langenhagen“ sind zunächst für die Dauer von zwei Jahren folgende Baumarten geschützt:
Stieleiche, Traubeneiche
- Winterlinde, Sommerlinde
- Bergulme, Flatterulme
- Rotbuche
- Hainbuche und
- Kastanie.
Neben der Fällung eines solchen Baumes sind auch andere den Baum schädigende Maßnahmen verboten. Hierzu zählen zum Beispiel die Kappung der Krone, das Anbringen von Gegenständen, die Beschädigung der Wurzeln, Lagerung von Gegenständen und Bautätigkeit im Wurzelbereich oder das Ausbringen von pflanzenschädlichen Stoffen.
Weitere Informationen stellt die Stadt auf ihrer Internetseite www.langenhagen.de unter dem Stichwort Baumschutz zur Verfügung.