Wie bisher auch, gilt diese Möglichkeit nicht für Besuchende oder Pressevertreter, die persönlich vor Ort teilnehmen können. Möglich werden hybride Sitzungen aufgrund einer neuen Regelung des § 28 a Abs. 8 Satz 1 Infektionsschutzgesetz und einem Beschluss des Niedersächsischen Landtages vom 07.12.2021 zur Änderung des § 182 NKomVG. Danach kann der Hauptverwaltungsbeamte (Bürgermeister) gem. § 182 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 NKomVG im Benehmen mit dem Vorsitzenden der Vertretung (Rat) nun wieder in der Ladung anordnen, dass alle oder einzelne Abgeordnete per Videokonferenztechnik an der Sitzung der Vertretung teilnehmen können, soweit dies technisch möglich ist; dies gilt für Sitzungen des Hauptausschusses (Verwaltungsausschusses) und der Ausschüsse entsprechend. Der Ratsvorsitzende, Herr Frank Stuckmann, hat dafür sein Einverständnis erklärt. Dies bedeutet, dass Ratsmitglieder damit wieder die Möglichkeit haben, an beiden Sitzungen digital per Video teilzunehmen. In der Vergangenheit haben bis zu 2/3 der Ratsmitglieder von der Möglichkeit einer digitalen Teilnahme Gebrauch gemacht.
Ratssitzungen in Langenhagen finden ab 13.12.2021 wieder in hybrider Form statt
Ratssitzungen in Langenhagen finden ab 13.12.2021 wieder in hybrider Form statt
Um den Infektionsschutz vor Corona zu erhöhen und die Ansteckungsgefahr für Teilnehmende an Gremiensitzungen zu verringern, werden die Sitzungen des Verwaltungsausschusses und des Rates am kommenden Montag, den 13.12.2021, wieder in hybrider Form stattfinden.
Meldung vom 09.12.2021