© Stadt LangenhagenDER GESCHÄFTSFÜHRER
Die Stadt Langenhagen, vertreten durch ihren Bürger-meister Herrn Mirko Heuer, ist alleinige Gesellschafterin der Entwicklungsgesellschaft Langenhagen mbH, Markt- platz 1, 30853 Langenhagen. Auf Grundlage des Weisungsbeschlusses des Verwaltungsausschusses der Stadt Langenhagen zu BD/2021/255 vom 05.07.2021 hat die Gesellschafterin, unter Bezugnahme auf die Empfehlung des Aufsichtsrates gemäß Beschluss vom 22.07.2021, den Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.01.2020 bis 31.12.2020 festgestellt sowie dem Geschäftsführer und dem Aufsichtsrat uneingeschränkte Entlastung erteilt. Hinsichtlich der Ergebnisverwendung wurde beschlossen, dass der Jahresfehlbetrag in Höhe von 18.952,44 € auf neue Rechnung vorzutragen ist.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft S.E. AUDIT GmbH, Hannover hat am 21.05.2021 als Ergebnis der bei der Entwicklungsgesellschaft Langenhagen mbH durch-geführten Pflichtprüfung folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt:
„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers“
Wir haben den Jahresabschluss der Entwicklungsgesellschaft Langenhagen mbH - bestehend aus Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Entwicklungsgesellschaft Langenhagen mbH für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
. entspricht der Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31.12.2020
. vermittelt der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Langenhagen hat darüber hinaus keine ergänzenden Feststellungen getroffen.
Nach § 36 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) liegen der Jahresabschluss und der Lagebericht vom 01.11. bis 12.11.2021 während der Dienststunden in Raum 317 im Rathaus der Stadt Langenhagen, Marktplatz 1, 30853 Langenhagen öffentlich aus und können dort – nach vorheriger Terminabsprache - eingesehen werden.
Langenhagen, den 18.10.2021
Monsen
Geschäftsführer