Mietspiegel
© Region HannoverFür den Mietspiegel Langenhagen liegt eine Fortschreibung aus dem Jahr 2021 vor. Er gibt Auskunft über die in Langenhagen üblicherweise gezahlten Mieten verschiedener Wohnungstypen vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Diese neutrale Marktübersicht wurde nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches erstmalig im Jahr 2011 für die Stadt Langenhagen aufgestellt.
Der Mietspiegel kann als Grundlage dienen, Meinungsverschiedenheiten zwischen Mietern und Vermietern über die Angemessenheit der Wohnungsmiete bereits im Vorfeld einer möglichen gerichtlichen Auseinandersetzung zu schlichten. Im Sinne von § 558d Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) stellt er für Vermieter ein formalrechtlich einwandfreies Instrument zur Begründung berechtigter Mieterhöhungsbegehren dar. Beiden Parteien bietet er zudem eine Orientierungshilfe, um unter Berücksichtigung von sachlichen Gesichtspunkten einen Mietpreis eigenverantwortlich zu vereinbaren.
Die nun vorliegende Fortschreibung des Mietspiegels erfolgte unter den gleichen anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen wie die Erstaufstellung durch eine repräsentative Umfrage bei Mieterinnen und Mietern sowie Vermieterinnen und Vermietern.
Hier können Sie sich die Broschüre „Mietspiegel für Langenhagen 2021“ herunterladen.
Hier gelangen Sie zum „Mietspiegel für Langenhagen 2019“.
Sie erhalten den Mietspiegel 2021 unentgeltlich auch in gedruckter Form im Fachdienst Sozialhilfe und Wohngeld.