Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen §§ 9 und 10 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG)
Die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Hannover-Langenhagen erfolgte aufgrund § 4 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) mit der Niedersächsischen Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den Verkehrsflughafen Hannover-Langenhagen vom 14.09.2010. Mit Inkrafttreten der Verordnung am 22.09.2010 gelten die neuen Fluglärmschutzzonen, die sich in zwei Tag- und eine Nachtschutzzone gliedern.
Die Lärmschutzbereiche umfassen jeweils Teile der Gemeindegebiete der Städte Garbsen und Langenhagen und der Gemeinde lsernhagen. Nach den Vorschriften des Fluglärmgesetzes kann Berechtigten ein Anspruch auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen zustehen, wenn sich das betreffende Grundstück innerhalb der Tag-Schutzzone 1 und / oder der Nacht-Schutzzone des Lärmschutzbereichs des Verkehrsflughafens Hannover-Langenhagen befindet.
Ansprüche nach dem Fluglärmgesetz - FRISTABLAUF 21.09.2020 beachten!
Der Erstattungsanspruch wurde vom Gesetzgeber auf 5 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Frist können gegenüber der Flughafengesellschaft keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
Mittlerweile steht auch für die Wohnungen im äußeren Bereich der Nacht-Schutzzone, bei denen der festgesetzte Dauerschallpegel den Wert von 60 dB(A) unterschreitet, das Ende der Anspruchsfrist am 21.09.2020 bevor. Gleiches gilt auch für die Wohnungen im äußeren Bereich der Tag-Schutzzone 1, bei denen der festgesetzte Dauerschallpegel den Wert von 70 dB(A) unterschreitet.
Mehr Informationen hierzu finden Sie in unseren Hinweisblättern zum Fristablauf in der Nacht-Schutzzone bzw. der Tag-Schutzzone 1.
Nacht-Schutzzonen
Karte der Nacht-Schutzzone
Tag-Schutzzone 1
Zum Aufrufen der Karte klicken Sie bitte auf das jeweilige Bild!
Einfacher ist der Blick in unsere adressbasierten Listen. Ob sich Ihre Wohnung innerhalb der relevanten Tag-Schutzzone 1 und/oder der Nacht-Schutzzone befindet und wann dafür jeweils die Anspruchsfrist endet, können Sie anhand Ihrer Adresse der Objektliste Nacht-Schutzzone bzw. der Objektliste Tag-Schutzzone 1 entnehmen. Diese Listen stellen wir Ihnen unverbindlich und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistungsansprüche zur Verfügung.
Die Bauverwaltung der Stadt Langenhagen als Untere Bauaufsichtsbehörde ist zuständig für das gesetzliche Verfahren zur Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen nach den §§ 9 und 10 des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm für den Bereich der Stadt Langenhagen.
Ihre Ansprechpartner für Fragen & Antragstellung
60 - Bauverwaltung
Schallschutzmaßnahmen gegen Fluglärm
Marktplatz 1
30853 Langenhagen
E-Mail: fluglaermschutz@langenhagen.de
Hier finden Sie weitere Informationen zur Antragstellung auf Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen
- Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen (Antragsformular)
- Ausführliche Hinweise über die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen
- Hinweisblatt Fristablauf Nacht-Schutzzone und Objektliste Nachtschutzzone
- Hinweisblatt Fristablauf Tag-Schutzzone 1 und Objektliste Tag-Schutzzone 1
Weitere Informationen zum Lärmschutzbereich einschließlich der Karten mit den Schutzzonen sowie die rechtlichen Grundlagen finden Sie auf folgenden Seiten:
Niedersächsisches Ministerium für Umweltschutz, Energie, Bauen und Klimaschutz
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Dokumente
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Hinweisblatt_Vers09_Fristablauf_TagSZ1 (308 kB) |
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Hinweisblatt_Vers08_Fristablauf_NSZ_03.08.2020 (145 kB) |
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Fluglärmschutzzonen_Vers13_Informationsblatt (192 kB) |
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Antrag_Schallschutzmaßnahmen.PDF (2 MB) |
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Objektliste_Tag-Schutzzone_1_Fluglärm.PDF (25 kB) |
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Objektliste_Nacht-Schutzzone_Fluglärm (528 kB) |
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geteilte_tagschutzzone1_v2 (2 MB) |
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Nacht-Schutzzonen.PDF (6 MB) |