Bauvoranfragen
Nach § 73 der Niedersächsischen Bauordnung kann auf Antrag über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbständig beurteilt werden können, durch Bauvorbescheid entschieden werden.
Bevor ein Bauantrag gestellt wird, kann es sinnvoll sein, eine Bauvoranfrage zu stellen. So kann beispielsweise vor dem Kauf eines Grundstückes oder vor der Beauftragung eines Architekten mit der Planung einer Baumaßnahme abgeklärt werden, ob die gewünschte Bebauung des Grundstückes zulässig ist.
Der Bauvorbescheid ist für die Bauaufsichtsbehörde 3 Jahre bindend. Ein im Laufe der 3-Jahresfrist gestellter Bauantrag muss daher hinsichtlich der mit dem Bauvorbescheid bereits geklärten Punkte nicht erneut geprüft werden.
Die Bauvoranfrage ist an keine Form gebunden. Es sollte jedoch aus Ihr hervorgehen, dass es sich um eine Bauvoranfrage handelt. Zur Bearbeitung der Bauvoranfrage sind dem formlosen Antrag die Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu klärenden Fragestellungen - bitte konkret formulieren - erforderlich sind.
Hilfreich ist:
- Lageplan
- Baubeschreibung (Nutzung)
- Entwurfsskizze
Laden Sie hier ein Formular zur Bauvoranfrage herunter.
Dokumente
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Antrag Bauvorentscheidung (35 kB) |