Übungszeiten auf dem Standortübungsplatz der Bundeswehr
- Betreten des Standortübungsplatzes ab März 2021 nur noch mit Ausweis -
Der Standortübungsplatz Hannover zwischen Langenhagen und Isernhagen ist seit Jahren – außerhalb des Übungsbetriebes der Bundeswehr – für die Zivilbevölkerung zugänglich. Dem Standortältesten Hannover, Kapitän zur See Berend Burwitz, war es stets ein Anliegen, den Bürgerinnen und Bürgern der umliegenden Gemeinden die Möglichkeit einzuräumen, den Platz für Spaziergänge, zum Laufen oder zum Radfahren zu besuchen.
Leider wurden immer wieder Verstöße gegen die Bestimmungen festgestellt. Burwitz: „Das nachbarschaftliche Verhältnis ist als gut zu bewerten. Leider gibt es aber zu viele Fälle, in denen sich Einzelne nicht an die Regeln halten: Vandalismus, Müllablagerungen, zerschlagene Glasflaschen, verbotene Feuerstellen und insbesondere Hundekot sind leider keine Seltenheit.“
Noch schwerwiegender sind die Verstöße gegen das Betretungsverbot während Übungen, bei denen Munition, pyrotechnische Mittel und unbeleuchtete, getarnte Gefechtsfahrzeuge eingesetzt werden. Zudem werden regelmäßig die Schotterwege verlassen und gesperrte Bereiche betreten, auf denen sich zum Teil noch Weltkriegsmunition befindet. „Immer wieder begeben sich Personen dabei in Gefahr“, erklärt Burwitz. „Glücklicherweise ist es bis heute zu keinem Unfall gekommen!“
Gleichzeitig nimmt der Ausbildungs- und Übungsbetrieb mit steigenden Einsätzen im Rahmen der Bündnis- und Landesverteidigung zu. Dies geht mit zusätzlichen Anforderungen an die taktische Ausbildung der Truppe einher. Darüber hinaus wird der Standortübungsplatz auf Grundlage von Mitnutzungsverträgen regelmäßig von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben genutzt.
Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, die bisherige Zutrittsregelung sowohl zum Schutz der Bevölkerung als auch zur Gewährleistung der zweckbestimmten Nutzung des Übungsplatzes anzupassen. „Es geht darum, das nachvollziehbare Interesse der Bürgerinnen und Bürger und unsere dienstlichen Erfordernisse aufeinander abzustimmen“, so der Standortälteste, „daher sehe ich mich dazu veranlasst, den Übungsplatz zum 1. Oktober 2020 vom Militärischen Bereich zum Militärischen Sicherheitsbereich hochzustufen.“
Damit ist ein Betreten des Platzes ab 1. März ohne explizite Genehmigung untersagt.
Anwohnerinnen und Anwohner der umliegenden Gemeinden soll diese Möglichkeit jedoch weiterhin eingeräumt werden: Voraussetzung dafür ist ein spezieller Ausweis, der ab sofort beim Unterstützungspersonal des Standortältesten beantragt werden kann – unter Telefon 0511-284-1906-1982 oder per E-Mail an Info-PunktHannover@bundeswehr.org.
Die Hinweisschilder entlang der Platzgrenzen werden wie folgt angepasst: „Militärischer Sicherheitsbereich – Grenze des Standortübungsplatzes – Schieß- und Übungsbetrieb. Blindgänger! Lebensgefahr! Unbefugtes Betreten des Platzes ist verboten und wird strafrechtlich verfolgt.“
Mehrere kleinere Zugänge zum Übungsplatz werden geschlossen. „Ich hoffe, das Verbot stößt auf Verständnis und zeigt Wirkung. Jeder, der sich an die Regeln zum Betreten hält und den Ausweis mit sich führt, ist weiterhin herzlich willkommen“, ergänzt Burwitz.
Die Stadt Langenhagen wird auch zukünftig auf ihrer Internetseite die Zeiten der Nutzung des Standortübungsplatzes durch Truppe und Mitnutzer bekanntgeben.
Quelle:
Pressestelle Landeskommando Niedersachsen
Nutzungsauflagen und Sperrzeiten für den Standortübungsplatz Hannover
Der Standortübungsplatz Hannover ist mit Wirkung vom 01. Oktober 2020 ein Militärischer Sicherheitsbereich.
Er ist durch Schilder gekennzeichnet. Das Betreten durch Unbefugte ist verboten. Befugte sind grundsätzlich nur Angehörige der Bundeswehr und anderer Organisationen, die gesetzliche oder vertragliche Betretungsrechte haben. Darüber hinaus ist das Betreten des Standortübungsplatzes außerhalb von Übungszeiten Besuchern erlaubt, die Inhaber eines durch den Standortältesten Hannover ausgestellten Berechtigungsausweises sind.
Anträge auf Erteilung eines Berechtigungsausweises
Antragsformular auf Erteilung eines Berechtigungsausweises (Standortübungsplatz Hannover)
Das ausgefüllte Antragsformular senden Sie bitte zusammen mit einer leserlichen Kopie (Scan) des Personalausweises per E-Mail an: info-punktHannover@bundeswehr.org oder per Post an:
Unterstützungspersonal Standortältester Hannover
Hans-Böckler-Allee 18
30173 Hannover"
Die zurzeit gültigen Auflagen zur Nutzung des Standortübungsplatzes HANNOVER durch die
Öffentlichkeit sind:
- Ein Betreten des Platzes ohne explizite Genehmigung ist untersagt
- Das Betreten des Standortübungsplatzes HANNOVER ist nur außerhalb der Übungszeiten erlaubt
- Betreten auf eigene Gefahr
- Kinder unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen das Gelände betreten!
- Hunde sind an der Leine zu führen!
Ständig verboten ist das:
- Verlassen befestigter (geschotterter) Wege
- Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art
- Reiten
- Anlegen von Feuerstellen (einschließlich Kleingrills)
- Zelten und Lagern
- Aneignen von Munition und Munitionsteilen
- Entsorgen von Müll und Gartenabfälle
Sperrzeiten des Standortübungsplatzes April - Juni 2021
Achtung!
Kurzfristige Änderungen in den Sperrzeiten sind möglich!!
Übungsbetrieb auf dem Standortübungsplatz HANNOVER wird mit roten Flaggen an den Hauptzugängen gekennzeichnet. Deshalb ist der Zutritt zum Standortübungsplatz HANNOVER nur über diese Zugänge erlaubt. Ein Zutritt zum Standortübungsplatz HANNOVER über Trampelpfade oder Anliegergärten kann Lebensgefährlich sein und ist untersagt.
- Der Standortälteste -
Hinweis für die nächste Zeit:
Eine Durchsetzung des Betretungsverbots wird erst nach Austausch der Beschilderung sowie Ausgabe der Berechtigungsausweise erfolgen.
Nutzungsauflagen und Sperrzeiten zum Download
Hier finden Sie die Information des Standortältesten zu den Sperrzeiten des Standortübungsplatzes HANNOVER zum Download
Verantwortliche Dienststelle
Bundeswehr
Unterstützungspersonal - Standortältester HANNOVER
Hans-Böckler-Allee 18
Kurt Schumacher Kaserne
30173 Hannover
Telefon: 0511 284-1907
Fax: 0511 284-1909