EUTB-Beratung
Die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) wird seit dem 1. Januar 2018 aus Bundesmitteln in Form neuer Beratungsstellen gefördert und etabliert. Die EUTB wird laut Bundesteilhabegesetz (BTHG) ergänzend zu dem bestehenden Beratungsangebot der Rehabilitationsträger niedrigschwellig und unabhängig von diesen angeboten.
Dabei soll die EUTB noch weit vor der Beantragung von Leistungen erfolgen und wegweisend eine umfassende Planungs- Orientierungs- und Entscheidungshilfe bieten. Die EUTB berät zu den Rechten und Pflichten der Leistungsberechtigten, über mögliche Teilhabeleistungen, Zuständigkeiten und den Verfahrensablauf.
Ab Februar 2020 finden im Langenhagener Rathaus im Sitzungsraum II (fast) jeden 3. Donnerstag von 12- 14 Uhr eine Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) statt.
März 2020: Aufgrund der Einschränkungen zur Ausbreitung des Coronavirus finden Beratungen derzeit nur telefonisch statt.
Für wen ist die Beratung?
- für Menschen mit Behinderungen
- für von Behinderung bedrohte Menschen
- für die Familien und Freunde von Menschen mit Behinderungen
- für alle Menschen, die Fragen zum Thema Behinderung haben
Welche Fragen kann ich stellen?
Sie können alle Fragen stellen, die Sie haben. Zum Beispiel zu den Themen:
- Wohnen
- Arbeit/Schule
- Bildung
- Assistenz im Alltag
- Gesund bleiben oder wieder gesünder werden
- Beweglichkeit
- Hilfsmittel
- Menschenrechte und Menschenwürde
- Freizeitangeboten
- Sexualität und Partnerschaft
- Elternschaft
Die meisten Beratenden haben auch eine Behinderung und können sich daher gut in andere Behinderte hineindenken.
Die Beratung ist kostenfrei.
Hintergrund und Ziele
Das Ziel der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) ist die Stärkung der Selbstbestimmung behinderter und von Behinderung bedrohter Menschen. Die Einrichtung einer solchen Beratung wurde als notwendig angesehen, damit Menschen mit (drohender) Behinderung in dem vom Bundesteilhabegesetz (BTHG) neu geschaffenen personenzentrierten Leistungssystem der Eingliederungshilfe ihren Weg durch die verschiedenen Leistungsangebote finden.
Die Beratung soll Menschen mit (drohender) Behinderung in die Lage versetzen, bei der Bedarfsermittlung nach § 118 SGB IX-neu ihren Unterstützungsbedarf selbstständig und klar formulieren und ihre Interessen selbst vertreten zu können.
Kernelemente der Teilhabeberatung – wie berät die EUTB?
- Im Vorfeld der Beantragung von Leistungen
- Auf Augenhöhe, damit die Ratsuchenden selbstbestimmt Entscheidungen treffen können (Die EUTB bieten Beratung "von Betroffenen für Betroffene" (Peer Counseling)
- Unabhängig von Trägern, die Leistungen bezahlen oder erbringen
- Ergänzend zur Beratung anderer Stellen
- Rat und Orientierung gebend
- Ganz nach den individuellen Bedürfnissen der Ratsuchenden
Termine für Anmeldungen
Durch die Kontaktbeschränkungen der Corona-Pandemie fallen die ursprünglich geplanten Beratungstermine im Langenhagener Rathaus bis auf Weiteres leider aus. Für eine Kontaktaufnahme per Mail steht das Beratungsteam jedoch jederzeit zur Verfügung.
Februar 2021: Aufgrund der Einschränkungen zur Ausbreitung des Coronavirus finden persönliche Beratungen derzeit Langenhagen nicht statt.
Die Beratungsstellen in der Region Hannover stehen aber weiterhin telefonisch für Beratungen zur Verfügung:
Hier finden Sie die Liste der Beratungsstellen als PDF zum Download.