Einen Wohnberechtigungsschein (WBS oder B-Schein) benötigen Sie, um eine geförderte Wohnung zu beziehen. Diese Wohnungen sind aufgrund der Förderung günstiger als vergleichbare Wohnungen. Ein in Niedersachsen ausgestellter WBS gilt grundsätzlich nur innerhalb dieses Bundeslandes. Die Geltungsdauer eines WBS beträgt ein Jahr.
Wesentliche Voraussetzung für die Erteilung ist, dass die maßgebliche Einkommensgrenze eingehalten werden muss. Ausländische Wohnungssuchende müssen über eine – auf mindestens ein Jahr befristete - Aufenthaltserlaubnis verfügen.
Gleichzeitig mit einem Wohnberechtigungsschein kann eine Wohnungssuche für geförderte Wohnungen beantragt werden.