Im Rahmen von Trennung oder Scheidung von Paaren mit Kindern wird diesen bei Bedarf Beratung und Vermittlung durch das Jugendamt angeboten, z.B. bezüglich Sorgerecht und Umgangsrecht.
Trennungs- und Scheidungsberatung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim örtlichen Jugendamt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.