Kinder und Jugendliche die seelich behindert oder von einer seelischen Behinderung bedoht sind, erhalten Eingliederungshilfe in Form von z.B. Lerntherapie, Betreuungshelfern, Schulassistenz, Tagesgruppe, Wohngruppe
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim örtlichen Jugendamt
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es wird ein Antrag auf Eingliederungshilfe von den Sorgeberechtigten / vom jungen Volljährigen benötigt
Welche Gebühren fallen an?
Bei teilstationären (Tagesgruppe) und stationären (Wohngruppe) Hilfen erfolgt eine Heranziehung der Unterhaltsverpflichteten entsprechend der finanziellen Leistungsfähigkeit
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
§ 35 a SGB VIII