In Langenhagen sind unter Schutz gestellt alle Bäume der Gattungen Quercus (Stieleiche, Traubeneiche), Tilia (Winterlinde, Sommerlinde), Ulmus (Bergulme, Flatterulme), Fagus (Rotbuche), Carpinus (Hainbuche) und Aesculus (Kastanie) mit einem Stammumfang von 130 cm und mehr, gemessen in einer Höhe von 100 Zentimeter über dem gewachsenen Erdboden; liegt der Baumkronenansatz unter dieser Höhe, ist der Stammumfang unter dem Kronenansatz maßgebend; bei mehrstämmigen Bäumen wird die Summe der Stammumfänge zugrunde gelegt, sofern einer der einzelnen Stämme einen Umfang von mindestens 30 Zentimeter aufweist.
Neben der Fällung eines solchen Baumes sind auch andere den Baum schädigende Maßnahmen verboten. Hierzu zählen zum Beispiel die Kappung der Krone, das Anbringen von Gegenständen, die Beschädigung der Wurzeln, Bautätigkeit im Wurzelbereich oder das Ausbringen von pflanzenschädlichen Stoffen.