Landesblindengeld
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Am Waterlooplatz (Behördenhaus) 11
30169 Hannover
Antrag auf Gewährung von Landesblindengeld
Für die Anträge auf Landesblindengeld in der Region Hannover ist das Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie zuständig. Das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie setzt sich aus dem ehemaligen Niedersächsischen Landesamt für Zentrale Soziale Aufgaben (NLZSA), den Versorgungsämtern und dem Landesjugendamt zusammen und wurde um Aufgaben aus den Bereichen "Soziales" und "Gesundheit" aus den aufgelösten Bezirksregierungen verstärkt. .
Das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie / Landessozialamt - gliedert sich in die 7 Fachgruppen:
- Überörtlicher Träger der Sozialhilfe
- Landesjugendamt Fachbereich I
- Integrationsamt
- Landesversorgungsamt/ Hauptfürsorgestelle/ Versorgungsamt
- Schwerbehindertenrecht-, Feststellungsverfahren
- Sonstige soziale Leistungen
- zentrale Aufgaben
Das Landesblindengeld ist eine freiwillige Leistung des Landes Niedersachsen.
Zivilblinde (blinde Menschen) erhalten unabhängig vom Lebensalter Landesblindengeld (Blindengeld) zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen ...mehr.
Hierzu finden Sie auf den Seiten des Nieders. Landesamtes für Soziales und Familie die entsprechenden Anträge. Der Link für Sie direkt zum Formularserver, wo Sie die entsprechenden Formulare zum download finden.
Download von Antragsformularen und Merkblätter
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landesamtes.
