Bürgerbüro
Stadt Langenhagen
33 - Bürgerbüro und Standesamt
Marktplatz 1
30853 Langenhagen
Öffnungszeiten Bürgerbüro und Kfz-Zulassungsstelle*
Öffnungszeiten bis 31. Juli 2018 | |
Montag | 08.00 - 18.00 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 13.00 Uhr |
Donnerstag |
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
Freitag |
08.00 - 12.00 Uhr |
jeden 2-ten Samstag |
09.00 - 12.00 Uhr* nur in geraden Kalenderwochen |
Öffnungszeiten ab 01. August 2018 | |
Montag | 08.00 - 17.00 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch | 08.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag |
08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
Freitag |
08.00 - 12.00 Uhr |
jeden 2-ten Samstag |
09.00 - 12.00 Uhr* nur in geraden Kalenderwochen |
Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der Kfz-Zulassung an Samstagen. Weitere Informationen finden Sie...hier.
Bitte beachten Sie, dass an Samstagen keine Ausfuhrkennzeichen vergeben werden.
* Wichtiger Hinweis: An Tagen mit besonderem Publikumsandrang ist es vorübergehend möglich, dass der Automat für Wartemarken bereits bis zu einer Stunde vor Ende der Publikumszeit abgestellt wird. Wartende Bürger mit Wartemarke werden natürlich auch nach Schluss der eigentlichen Öffnungszeit noch bedient.
Kfz-Zulassungen
Durch unsere Hinweise wird Ihnen der Gang zur Zulassung erleichert. Hier finden Sie eine Liste unserer Dienstleistungen und die dafür benötigten Unterlagen:
- Zulassung eines Neufahrzeuges
- Zulassung eines gebrauchten Fahrzeuges, das bereits in der Region Hannover zugelassen ist
- Zulassung eines gebrauchten Fahrzeugs, das bisher außerhalb der Region Hannover zugelassen ist
- Ausnahme: Zuzug des Halters in die Region Hannover
- Zulassung eines außer Betrieb gesetzten Fahrzeugs, das bisher in der Region Hannover zugelassen war
- Zulassung eines stillgelegten Fahrzeugs, das bisher außerhalb der Region zugelassen war
- Abmeldung eines Fahrzeugs
- Kurzzeitkennzeichen (in der Regel 5 Tage gültig ab Tag der Zulassung)
- Exportkennzeichen (Ausfuhr)
- Änderung der Fahrzeugpapiere bei technischen Änderungen
- Änderung von Fahrzeugpapieren bei Wohnungswechsel in der Region Hannover
- Ersatz-Fahrzeugschein
- Verlust/Diebstahl/Erneuerung der Kennzeichen
Bitte beachten Sie außerdem:
- Bei nicht persönlicher Zulassung muss immer eine Vollmacht des Fahrzeughalters und das unterschriebene SEPA-Lastschriftmandat vorgelegt werden. Dies gilt auch bei Eheleuten.
- Bei Zulassungen auf Minderjährige müssen die Einwilligungen und die Personalausweise der Personensorgeberechtigten vorhanden sein.
- Bei Zulassungen auf Firmen muss ein Handelsregisterauszug und die Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
- Ist das Fahrzeug finanziert, bitte erst den Fahrzeugbrief/ZBII bei der Bank anfordern und an die Zulassungsstelle schicken lassen.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne unter der Telefon-Nr. 0511 7307 9297 zur Verfügung.
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